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Strommarktdesign 2030: Die Förderung der erneuerbaren Energien wirksam und effizient gestalten

28. April 2022

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsystem 80 % betragen. Ein Ausbau dieser Größenordnung erfordert erhebliche Investitionen – die gesetzliche Basis hierfür möchte die Bundesregierung nun mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schaffen. Um dieses Ziel erreichen zu können und zugleich die verfügbaren Mittel effizient zu nutzen, plädiert eine Arbeitsgruppe des Akademienprojekts ESYS für einen schrittweise erfolgenden Übergang in ein marktwirtschaftliches System mit einem CO2-Preis als Leitinstrument. In der Übergangszeit sollten über Auktionen Prämien vergeben und ausgezahlt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt unter anderem, wie Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig gefördert werden sollen. Mit einer Überarbeitung möchte die Regierung das Gesetz jetzt den Herausforderungen der nächsten Jahre anpassen. Das Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) – eine gemeinsame Initiative von acatech, Leopoldina und Akademienunion – plädiert in dem Impulspapier „Strommarktdesign 2030: Die Förderung der erneuerbaren Energien wirksam und effizient gestalten“ für einen schrittweise erfolgenden Übergang in ein marktwirtschaftliches System und zeigt auf, wie die Förderung in der Übergangszeit gestaltet werden könnte.

Dem CO2-Preis Raum geben, gesamtgesellschaftliche Kosten möglichst niedrig halten

Die ESYS-Fachleute sehen zwei wesentliche Anforderungen an ein neues Marktdesign: Um die hochgesteckten Ziele erreichen zu können, muss der Ausbau erneuerbarer Energien wirksam unterstützt werden. Damit geht jedoch auch ein hoher Finanzierungsbedarf einher. Jürgen Kühling, Co-Leiter der Arbeitsgruppe und Lehrstuhlinhaber an der Universität Regensburg, erläutert vor diesem Hintergrund die Bedeutung gut gesetzter Leitlinien für ein kluges Fördersystem. „Die Akzeptanz der Energiewende darf nicht durch zu hohe Kosten für die Gesellschaft gefährdet werden. Ein langfristiger Umstieg auf ein kosteneffizientes Fördermodell für Erneuerbare-Energien-Anlagen könnte hohe Ausbaumengen erzielen, ohne gleichzeitig die gesamtgesellschaftlichen Kosten für die Energiewende in die Höhe zu treiben. Ein starker CO2-Preis ist das beste Modell, um dies zu erreichen. Er ermöglicht einen unverzerrten, standortunabhängigen Wettbewerb aller Technologien am Markt zu den geringsten volkswirtschaftlichen Kosten.“

Bereits ab 2030 sollte aus Sicht der Arbeitsgruppe ein CO2-Preis als indirektes Förderinstrument das aktuelle Fördermodell ablösen. Ob in Ausnahmefällen noch zusätzliche Förderung notwendig ist, zum Beispiel für bestimmte Anlagentypen, müsste jeweils geprüft werden. Damit die Lenkungswirkung des CO2-Preises voll greifen kann, ist es wichtig, sicherzustellen, dass er ausreichend hoch ist und bis zum Jahr 2030 stetig ansteigt. Dies könnte über einen nationalen Mindestpreis erzielt werden, idealerweise sollte ein über die Jahre ansteigender Mindestpreis jedoch europäisch umgesetzt werden.  

Den Übergang klug gestalten

Einig sind sich die Fachleute, dass der Weg aus dem Fördersystem heraus und hinein in einen marktdienlichen Ausbau und Betrieb der Erneuerbaren einen gut geplanten und fließenden Übergang braucht, denn der CO2-Preis allein stelle kurzfristig nicht sicher, dass die Ausbauziele erfüllt werden. „Für den Übergang brauchen wir zwei Komponenten: Erstens einen regelmäßig ansteigenden und vorhersehbaren Preiskorridor im CO2-Preis. Dieser muss von der Politik eingehalten werden, um eine Planbarkeit für die Unternehmen zu schaffen“, sagt Justus Haucap, Co-Leiter der Arbeitsgruppe und Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE). „Zweitens sollten Prämien, die zur Förderung der Erneuerbaren gezahlt werden, ausgeschrieben werden, um einen Wettbewerb zu garantieren.“

Sobald die Prämien dauerhaft auf null sinken, ist der Übergang zu einer alleinigen CO2-Bepreisung und einer Marktintegration der erneuerbaren Energien erreicht. Fixe Marktprämien bewertet die Arbeitsgruppe als am besten geeignet, doch auch einseitige Marktprämien seien in der richtigen Ausgestaltung denkbar. Von „Contracts for Difference“ (CfD) sei jedoch aus Sicht der Arbeitsgruppe abzuraten, da sie den Übergang in ein marktwirtschaftliches System erschweren würden.

Kontakt

  • Miriam Borgmann
  • stellv. Leitung der Koordinierungsstelle / Wissenschaftliche Referentin
  • Energiesysteme der Zukunft

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