Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten auf dem Podium, wie die Energie- und Klimaschutzplanung bis 2030 konkret ausgestaltet werden sollte. © WWU Münster/Grotefels

Ein neuer europäischer Rechtsrahmen für die Energiewende – welche Chancen und Herausforderungen birgt die Energieunion?

22. März 2019

Das im Dezember 2018 in großen Teilen verabschiedete EU-Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ setzt einen neuen Rahmen für die europäische Energie- und Klimapolitik bis 2030. Was bedeutet das für die deutsche und europäische Energie- und Klimaplanung, wie effektiv ist das neue Instrumentarium, und werden dadurch die Klimaschutzziele für 2030 erreicht? Diese und weitere Fragen diskutierten 85 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht am 21. März. Grundlage bildeten unter anderem die Ergebnisse der ESYS-Stellungnahme „Governance für die Europäische Energieunion“, die Sabine Schlacke (Universität Münster) und Michèle Knodt (Technische Universität Darmstadt) präsentierten.

„Die neue Governance-Verordnung soll helfen, die EU-Klima- und Energiepolitik zusammenzuführen. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten und zum Klimaschutz beitragen kann, muss sie aber durch weitere Maßnahmen flankiert werden“, fassten Sabine Schlacke (Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht an der Universität Münster) und Michèle Knodt (Professorin für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt) die Kernaussage der Stellungnahme zusammen, die das Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) im Dezember veröffentlicht hat. Besonders kritisch sehen die ESYS-Fachleute die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten der EU-Kommission. Zwar müssen alle Mitgliedstaaten ihre Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Emissionsreduktion regelmäßig darlegen. Sind die Pläne oder deren Umsetzung unzureichend, kann die EU-Kommission allerdings nur Nachbesserungen empfehlen, diese aber nicht rechtsverbindlich einfordern.

Ansprechpartnerinnen

Die ESYS-Arbeitsgruppe schlägt daher weitere Steuerungsmaßnahmen vor. „Damit die nationalen Energie- und Klimapläne wirksam sein können, sollten sie in nationales Recht überführt werden. Für Deutschland bietet es sich an, sie zum Kerninstrument des geplanten Bundes-Klimaschutzgesetzes zu machen und nicht noch weitere Pläne und Programme zu schaffen, die auf dieselben Ziele gerichtet sind“, erklärte Sabine Schlacke. In ihrer anschließenden Bewertung des Referentenentwurfs für ein Bundes-Klimaschutzgesetz betonte die Juristin, dass der Klimaschutz zwar durch die klare Zuweisung von Ressortverantwortlichkeiten und die Rechtsverbindlichkeit der Zielsetzungen eine herausragende Bedeutung auf Bundesebene erhalte. Jedoch fehlten sowohl konkrete Klimaschutzmaßnahmen als auch eine Verzahnung mit dem Governance-System der EU, sodass Synergien auf europäischer Ebene ungenutzt blieben.

Eine weitere Empfehlung aus der ESYS-Stellungnahme lautet, die Governance-Verordnung mit der europäischen Strukturfondsförderung zu verknüpfen. Dies könnte sowohl als zusätzlicher Finanzierungsanreiz als auch als Sanktionsinstrument genutzt werden. So könnten Mitgliedstaaten bei Zielverfehlungen Förderungen aus den Europäischen Strukturfonds gekürzt oder verweigert werden. Finanzielle Anreize könnten für den Strukturwandel in den Kohlerevieren genutzt werden. „Gerade jetzt wäre dafür ein Gelegenheitsfenster, da die Strukturfondsförderung für die nächste Periode ab 2021 in Brüssel auf der Tagesordnung steht“, erläuterte Michèle Knodt. Doch leider werde diese Möglichkeit bisher nicht wahrgenommen. „Auch die Kohlekommission ist auf dem europäischen Auge blind“, so Knodt. Würde sich Deutschland darüber hinaus mit klimapolitisch engagierten Ländern in Vorreiterallianzen verbünden, könnten energiepolitisch ambitionierte Vorhaben wie der Ausstieg aus der Kohleverstromung besser koordiniert und vorangetrieben werden.

Im Anschluss kommentierte Martin Schulte (Professor für Öffentliches Recht an der TU Dresden) die vorgestellten Handlungsoptionen und gab einen Impuls für die anschließende Podiumsdiskussion. Sein energie- und umweltpolitisches Fazit: „Die Ausrede „Wir wollen keine Gelbwesten in Deutschland“ kommt einer umweltpolitischen Bankrotterklärung gleich“.

In der anknüpfenden Podiumsdiskussion ging es darum, wie die Energie- und Klimaschutzplanung bis 2030 konkret ausgestaltet werden sollte. Darüber tauschten sich Dieter Kunhenn (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Achim Dahlen (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen), Gerhard Joksch (Bürgermeister der Stadt Münster), Stefan Lechtenböhmer (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie), Michèle Knodt und Andreas Löschel (Universität Münster/Mitglied des ESYS-Kuratoriums) aus. Im Mittelpunkt standen die Bedeutung der Governance-Verordnung für das geplante Bundes-Klimaschutzgesetz und die Umsetzung des nationalen Kohleausstiegs. Neben den Erfahrungen mit der Landesklimaschutzgesetzgebung wurde die Bedeutung des kommunalen Klimaschutzes herausgestellt und auf die Schwierigkeit hingewiesen, insbesondere Industrieprozesse künftig klimafreundlicher auszurichten. Klar sei, dass die Erreichung der Pariser Klimaziele mit Blick auf den neusten Bericht des Weltklimarates IPCC eine Transformation erfordere, die man zwar noch schaffen könne, bei der jedoch kein Stein mehr auf dem anderen bliebe.

Die halbjährlichen Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht bieten ein Diskussionsforum für Wissenschaft und Praxis. Sie werden vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht (IUP) und vom Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster ausgerichtet. Die Veranstaltung am 21. März fand in Kooperation mit dem Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ in der Bezirksregierung Münster statt.

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