Wie kann Deutschland die Governance-Verordnung der EU effektiv für die Energiewende nutzen?

15. Februar 2019

Das für dieses Jahr angekündigte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung soll sicherstellen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Ohne enge Abstimmungen zwischen den zuständigen Bundesministerien kann das nicht gelingen. Die neue EU-Governance-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten seit Ende 2018, diese Abstimmungen in einen integrierten nationalen Energie- und Klimaplan zu überführen. Was leistet diese Verordnung, damit die gesamte EU klimafreundlich wird? Was kann Deutschland beitragen, um die EU-Klimaziele zu erreichen? Wie Deutschland den Klima- und Energieplan für die Energiewende nutzen kann, diskutierten Sabine Schlacke (Universität Münster) und Sascha Müller-Kraenner (Deutsche Umwelthilfe) mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Informationsveranstaltung „acatech am Mittag“ fand am 14. Februar 2019 in Berlin statt.

„Die EU-Governance-Verordnung verknüpft erstmals Klima- und Energiepolitik auf europäischer Ebene und stellt somit einen Paradigmenwechsel dar“, erläuterte Sabine Schlacke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster). Jedoch seien ergänzende Steuerungsinstrumente wie finanzielle Anreize oder Sanktionen notwendig, damit die Mitgliedstaaten die Verordnung effektiv umsetzen können. In ihrem Impulsvortrag fasste die Juristin die Ergebnisse der Stellungnahme „Governance für die Europäische Energieunion“ zusammen, die das Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) im Dezember 2018 veröffentlicht hat.

Kernelement der „Verordnung über das Governance-System der Energieunion und für den Klimaschutz“ sind integrierte nationale Energie- und Klimapläne (iNEK-Pläne oder NECP). Darin sollen alle EU-Mitgliedstaaten Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung darlegen. Bei Verstößen oder unzureichenden Zielen kann die EU-Kommission lediglich Empfehlungen aussprechen, aber keine Sanktionen verhängen. Die Co-Leiterin der ESYS-Arbeitsgruppe „Energieunion“ Sabine Schlacke verdeutlichte, dass die Pläne stärkere Durchsetzungskraft erhielten, wenn sie mit Verbindlichkeit im nationalen Recht verankert werden. Die ESYS-Arbeitsgruppe empfiehlt, den iNEK-Plan zum Kerninstrument des geplanten Bundesklimaschutzgesetzes machen. Auch die nationale Strategie zum Kohleausstieg sollte in den Plan integriert werden. Zudem solle die Governance-Verordnung durch Allianzen mit anderen Mitgliedstaaten gestärkt werden, die sich ambitionierte Klimaziele setzen. „Derzeit werden mögliche Allianzen mit Nachbarsstaaten leider nicht initiiert“, kritisierte Sabine Schlacke.

Ansprechpartnerinnen

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), beanstandete den Entwurf des iNEK-Plans, den die Bundesregierung zum 31. Dezember 2018 der EU-Kommission vorgelegt hat: Dieser weise Lücken auf und beinhalte veraltete Klimaziele. „Es braucht einen verbindlichen Fahrplan, um das Minimalziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen“, betonte Müller-Kraenner. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sowie im Klimaschutzplan 2050 seien wichtige ergänzende Instrumente für die Governance-Verordnung angelegt, beispielsweise eine Gebäudekommission und ein Gebäudeenergiegesetz. Das „schwerfällige Vorankommen“ in diesen Politikfeldern stehe aber einer effektiven Implementierung der EU-Verordnung im Weg. „Die angelegten Maßnahmen müssten durch ein nationales Klimaschutzgesetz verbindlich umgesetzt werden“, forderte er. Darüber hinaus sollte die Öffentlichkeit frühzeitig an der Erarbeitung und Umsetzung der iNEK-Pläne beteiligt werden, die bis Dezember 2019 fertiggestellt werden müssen.

acatech unterstützt parlamentarische und politische Gremien mit ihrer Expertise unter anderem in Anhörungen, Workshops und Fachgesprächen. Das Themenspektrum reicht dabei von technologischen Voraussetzungen für eine nachhaltige und sichere Energiewende über die Zukunft der industriellen Produktion bis hin zu den Auswirkungen der Digitalisierung. acatech bietet mit der Reihe „acatech am Mittag“ regelmäßig Dialoge für Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu aktuellen Themen aus Forschung und Innovation an.

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