Mieterstrom: Beteiligungschance oder zusätzliche Belastung für Verbraucher?

© Windwärts Energie GmbH/Mühlhaus

Mit der Solaranlage auf dem Hausdach lokalen Strom erzeugen, ihn preiswert beziehen oder ins Netz einspeisen und vergüten – was Hausbesitzer schon lange können, steht jetzt auch Mietern frei. Das Ende Juli verabschiedete Gesetz zur Förderung von Mieterstrom macht es möglich. Werden Bürgerinnen und Bürger damit zu Prosumern, die die Energiewende aktiv mitgestalten, Geld sparen und nebenbei den Photovoltaikausbau in Städten vorantreiben – oder verschärft das Gesetz durch steigende Netzentgelte und Abgaben die Schieflage zwischen einkommensschwachen und wohlhabenden Haushalten? Während Bernd Hirschl die lokale Energieversorgung befürwortet, hält Manuel Frondel den Mieterstrom für sozial ungerecht und zu teuer.


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„Bürgerinnen und Bürger produzieren selber Strom und profitieren davon“


„Die effizienteste Lösung ist es, den Strom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird: auf der lokalen Versorgungsebene.“ Diese Aussage kommt nicht etwa von Graswurzel-Aktiven aus der Erneuerbaren- oder Umwelt-Szene, sondern vom renommierten Technologieverband VDE, der in früheren Jahren nicht unbedingt zu den Vorreitern einer dezentralen Energiewende gehörte. Damit wird er zum Kronzeugen der privaten und gewerblichen energieerzeugenden Verbraucherinnen und Verbraucher – neudeutsch Prosumer –, denen dieses Motto gleichsam Motivation und damit auch ein wichtiger kultureller Faktor der Energiewende ist.

Diese sozio-kulturelle Bedeutung des Mitmachens und Profitierens von den lokalen Anlagen war in der frühen Phase der Energiewende wichtig, als die konventionellen Erzeuger noch nichts davon wissen wollten. Und sie dürfte auf dem noch langen Weg hin zu 60, 80 und 100 Prozent erneuerbare Energien mit Blick auf die Akzeptanz noch viel wichtiger werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur gut, sondern absolut notwendig, so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich „teilhaben“ zu lassen an der Energiewende, an Entscheidungen, an den Investitionen und ebenso an der Nutzung der für sie sichtbaren lokalen Erzeugung. Von daher ist das Mieterstromgesetz in der jetzigen Form allenfalls ein Anfang, nicht mehr als ein Fuß in der Tür, die widerwillig von den Verantwortlichen geöffnet wurde. 

Die Energiewende braucht ein neues Finanzierungsmodell

Die etablierten Stromversorger und ihre Verbände sehen in den Prosumern immer noch eine zu bekämpfende Konkurrenz – einige fortschrittliche EVU jedoch binden diese Kunden bereits durch die Versorgung mit Reststrom, verkaufen ihnen die Solaranlagen und bieten Speicherdienstleistungen an. Sie tun dies auch in der weisen Voraussicht, die Netze damit zu entlasten – denn das ist der eigentliche Grund hinter der Erkenntnis des VDE: dass der Netzausbau auf diese Weise begrenzt und somit die Idealvorstellung des deutschen Stromnetzes als allzeit leitende „Kupferplatte“ entschärft werden kann, die sich ohnehin in absehbarer Zeit nicht realisieren lässt.

  • Bernd Hirschl
  • Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)

Der Politikwissenschaftler und Wirtschaftsingenieur Bernd Hirschl leitet das Forschungsfeld „Nachhaltige Energiewirtschaft und Klimaschutz“ beim IÖW sowie das Fachgebiet „Management regionaler Energieversorgungsstrukturen“ an der BTU Cottbus-Senftenberg. Er beschäftigt sich vor allem mit dem Thema dezentrale Energieversorgung sowie mit Energiespeicherung, Sektorkopplung und der Wärmewende. Im Projekt ESYS engagiert er sich in den Arbeitsgruppen „Energieversorgung zentral/dezentral“ und „Bioenergie“.

Dabei gibt es zum Beispiel in Städten noch genügend Platz für mehr Solarenergie, für Eigenverbrauch und Mieterstrom, selbst wenn der Strom dafür durch das öffentliche Netz geleitet werden müsste. Womit wir auch beim Lieblingsargument der Gegner einer dezentralen und bürgernahen Energiewende wären – der vermeintlichen Entsolidarisierung, wenn die Eigenverbraucher die Umlagen und Abgaben nicht mehr mitzahlen. Dabei ist es doch mittlerweile in aller Munde: Mit oder ohne Mieterstrom muss die Finanzierungsgrundlage der Energiewende deutlich verändert werden, um eine faire Verteilung ebenso wie Teilhabe einerseits und Sektorkopplung andererseits zu stärken.

„Das Mieterstromgesetz verschärft die soziale Schieflage und führt zu Mehrkosten“


Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt in Deutschland in einem rasanten Tempo. So stieg der Anteil „grünen“ Stroms am Stromverbrauch von unter 7 Prozent im Jahr 2000, als das Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführt wurde, auf 32 Prozent im Jahr 2016. Dies hat seinen Preis: Rund 25 Milliarden Euro pro Jahr lässt Deutschland sich die Förderung mittlerweile kosten – mehr als drei Mal so viel, wie die Bundesrepublik jährlich für Entwicklungszusammenarbeit ausgibt.

Der größte Teil entfällt auf die Photovoltaik, welche nun durch das Mieterstromgesetz noch zusätzlich subventioniert werden soll. Bereits jetzt beansprucht PV etwa die Hälfte der jährlichen Subventionen; zur Erzeugung grünen Stroms trägt Photovoltaik aber nur etwa ein Viertel bei. Für alle seit 2000 in Deutschland installierten PV-Anlagen liegen die realen Nettokosten bei mehr als 110 Milliarden Euro.

Die EEG-Umlage, mit der Stromverbraucher den Ausbau der Erneuerbaren bezahlen, liegt heute bei 6,88 Cent je Kilowattstunde. Das ist nahezu ein Viertel des durchschnittlichen Strompreises. Ohne die massive Subventionierung des Solarstroms wäre sie halb so hoch. Während die Belastung für einkommensschwache Haushalte relativ zu ihrem Einkommen stärker ausfällt als für einkommensstarke, sind es vorwiegend die wohlhabenderen Haushalte, die in PV-Anlagen investieren und damit teils hohe zweistellige Renditen erzielen. Der vermeintliche Solarboom implizierte somit eine erhebliche Umverteilung von unten nach oben.

© Dennis Straßmeier

  • Manuel Frondel
  • RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

Der Ökonom Manuel Frondel leitet den Kompetenzbereich „Umwelt und Ressourcen“ am RWI und ist außerplanmäßiger Professor für Energieökonomik und angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum. Zu seinen Kernthemen zählt die empirische Untersuchung umwelt- und ressourcenökonomischer Fragestellungen.

Verbraucher werden stärker belastet

Mit der neuen Förderung von Solarstrom, welcher von Vermietern erzeugt und ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an die Mieter verkauft werden soll, würde dieser Effekt verstärkt: Diese zusätzliche Förderung einer einzelnen Technologie, die bereits Unsummen verschlungen hat, verstärkt die Umverteilung von tendenziell ärmeren zu wohlhabenderen Haushalten, da die übrigen Stromverbraucher die zusätzlichen Kosten sowie höhere Lasten für die Finanzierung des Stromnetzes zu tragen haben. Die neue Subvention, von der allenfalls ein paar tausend Vermieter und einige wenige Hersteller von PV-Anlagen profitieren werden, ist daher höchst unsozial. Das Gesetz sollte darum auch besser Vermieter- und nicht Mieterstromgesetz heißen, denn die Mieter können jederzeit ihren Stromversorger wechseln, um einen günstigeren Stromtarif zu erhalten; die Vermieter hingegen erhalten beim Verkauf zu marktüblichen Preisen an die Mieter weitaus höhere Einnahmen als bei Einspeisung ihres Solarstroms gegen Vergütung ins Netz. Darüber hinaus konterkariert dies jegliche Verbesserungen der Kosteneffizienz, die durch die Senkung der Einspeisevergütungen für Solarstrom in der Vergangenheit erreicht wurden.

ESYS-Debatte I Juli 2017

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